Immobilienbewertung aus der Prignitz für
die Prignitz, Brandenburg und bundesweit

 

Ab sofort können die Agrarförderanträge für das Jahr 2025 auf  www.agrarantrag-bb.de für das Land Brandenburg eingereicht werden. 

Denken Sie bitte an Ihr Authega-Zertifikat!!

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin. Der Agrarförderantrag muss wie immer bis zum 15. Mai 2025 eingereicht sein.

Am 04.02.2025 tagte der Gutachterausschuss des Landkreises Prignitz zu den Bodenrichtwerten, die jährlich neu ermittelt werden. Zum Stichtag 01.01.2025 wurden 662 Bodenrichtwerte für baureifes Land und 12 für land- und forstwirtschaftliche Flächen vom Gutachterausschuss beschlossen.

Zitat Pressemitteilung vom 20.02.2025:

"Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich nicht um Bodenwerte realer Grundstücke, sondern um durchschnittliche Werte für Gebiete mit gleichen Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnissen, den so genannten Bodenrichtwertzonen. Sie beziehen sich auf ein
unbebautes, fiktives Grundstück und werden als Quadratmeterpreise angegeben.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie stellen weder Preisempfehlungen dar, noch geben sie Ober- oder Untergrenzen der in einem bestimmten Gebiet angemessenen Grundstückspreise an. Sinn und Zweck der Bodenrichtwerte ist es vielmehr, jedem Interessierten einen Überblick über das durchschnittliche Bodenwertniveau zu geben.
Basis der Bodenrichtwertermittlung ist die, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte, Kaufpreissammlung. Alle Notare und Behörden sind verpflichtet, Urkunden zum Eigentumswechsel an Grundstücken zu übersenden.
In der Kaufpreissammlung wurden im vergangenen Jahr 122 Verträge über Bauland mit einer Fläche von insgesamt ca. 17 ha und einem Umsatz von rund 3,2 Mio. € registriert. Damit ist, nach dem Rückgang im Jahr 2023, wieder eine Erhöhung der Anzahl der Verträge über Bauland zu verzeichnen. Die dabei vereinbarten Quadratmeterpreise zeigten einen minimalen Aufwärtstrend in der ländlichen Region und einen geringen Abwärtstrend in den Städten.
Für einen Bauplatz zur Errichtung eines Eigenheimes zahlte man in den Städten durchschnittlich 57 €/m² und im ländlichen Raum im Mittel 22 €/m². Der durchschnittlichen Kaufpreisentwicklung folgend, wurden 18 % der Bodenrichtwerte für baureifes
Land gegenüber dem Vorjahr erhöht und 9 % wurden verringert.
Der land- und forstwirtschaftliche Bodenmarkt zeigt sich leicht rückläufig. 1.620 ha wechselten den Besitzer, das sind etwa 17 % weniger als im Jahr zuvor. Während die durchschnittlichen Kaufpreise für Ackerland um etwa 5 % gesunken sind, stiegen diese für Grünland um 8 %.
Die regional unterschiedliche Ausprägung zeigt sich in der Spanne der Ackerland-Bodenrichtwerte von 1,20 €/m² in der Elbtalaue, 1,40 €/m² in den Gemeinden Gumtow und Plattenburg sowie 1,50 €/m² im Rest des Landkreises . Durch die Anwendung von  Umrechnungsfaktoren können abweichende Bonitäten oder Flächengrößen bei der Ermittlung individueller Grundstückswerte berücksichtigt werden.
Für Grünland wurden Bodenrichtwerte in einem Bereich von 0,88 €/m² bis 1,10 €/m² beschlossen.
Für Flächen der Forstwirtschaft ist mit 0,25 €/m² erstmalig ein Bodenrichtwert beschlossen worden, der keinen Wertanteil für den Aufwuchs enthält.
Informationen zu Bodenpreisen für besondere Nutzungen oder Lagen (z. B. Haus- und Eigentumsgärten, zukünftige Verkehrsflächen, Gräben, ortsnahes Acker- bzw. Grünland) stehen in Abhängigkeit von den örtlichen Marktverhältnissen im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung."

 (https://gutachterausschuss.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/GA_PR_BRW_25.pdf)

Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Land Brandenburg

Die "Richtlinie des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin (EBI-Richtlinie)" wurde am 25.02.2025 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 25.02.2025 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.

Anträge können fortlaufend gestellt werden, voraussichtlich erstmals im April 2025 über das authega-Portal gestellt werden.. Zu weiteren Informationen können Sie mich gern kontaktieren.